Der spanische Staat verfügt über eine dreigliedrige territoriale Struktur: Staat, Autonome Gemeinschaften und lokale Einheiten.
Diese territoriale Organisation beeinflusst direkt die Verteilung der Zuständigkeiten und deren Regulierung. Gemäß Artikel 148.1 Absatz 18 der spanischen Verfassung übernehmen die Autonomen Gemeinschaften die „Förderung und Regulierung des Tourismus in ihrem Hoheitsgebiet“.
Dies wird auch im Artikel 49.1 Absatz 12 des Autonomiestatuts der Valencianischen Gemeinschaft festgehalten.
Daher konzentrieren wir uns speziell auf die Gesetzgebung der Valencianischen Gemeinschaft, die den Tourismus in der Region regelt, in der sich alle Villen von Abahana befinden.
Derzeit schaffen die geltenden Vorschriften einen sicheren, klaren und differenzierten Rechtsrahmen:
Es ist erwähnenswert, dass Ferienwohnungen auch den Anforderungen der touristischen, zivilrechtlichen, handelsrechtlichen, gesundheitlichen, städtebaulichen und umweltrechtlichen Vorschriften unterliegen, die von der Europäischen Union, der staatlichen Verwaltung, der Autonomen Gemeinschaft Valencia und den Gemeinden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten erlassen werden.
Als Ferienwohnungen gelten vollständige Immobilien, unabhängig von ihrer Typologie, die gegen Entgelt vermietet werden, sofort verfügbar sind, zu touristischen Zwecken vermietet werden, für einen Zeitraum von maximal 10 aufeinanderfolgenden Tagen an denselben Mieter, und die über einen positiven kommunalen Bericht zur städtebaulichen Kompatibilität für touristische Zwecke oder ein gleichwertiges, gesetzlich festgelegtes Dokument verfügen, sowie gegebenenfalls über die erforderlichen kommunalen Genehmigungen für diese Nutzung oder Tätigkeit.
Ferienwohnungen werden komplett vermietet, eine Vermietung nach Zimmern ist nicht gestattet.
Wenn Sie Ihre Villa gemäß den Vorschriften vermieten möchten, müssen Sie Ihre Immobilie im Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft Valencia eintragen, das administrativer und öffentlicher Natur ist.
Dieses Verfahren soll die zuständige Tourismusbehörde über alle Umstände informieren, die die Tätigkeit von Ferienwohnungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia betreffen: Beginn, Einstellung der Tätigkeit oder Änderungen.
Das ganze Jahr über, gemäß den folgenden Fristen:
Um die touristische Tätigkeit aufnehmen zu können, ist es unerlässlich, die Verantwortliche Erklärung auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Registrierungsverfahrens einzureichen.
Die verantwortliche Erklärung muss neben den Identifikationsdaten des Hauses die folgenden Punkte enthalten:
Die Registrierung hat deklaratorischen Charakter und wird ab dem Tag wirksam, an dem die verantwortliche Erklärung vollständig eingereicht wird. Wenn die Registrierung aus einem Bescheid resultiert, tritt sie ab dem Datum der Zustellung oder ab dem im Bescheid festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Eine positive Registrierung im Tourismusregister führt zur Zuweisung einer Identifikationsnummer, die dem Antragsteller mitgeteilt wird: Die Tourismuslizenz im Format "VT-000000-X".
Sie ist für 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.
Gegen Registrierungsmeldungen ist kein Rechtsmittel zulässig.
Gegen Entscheidungen über die Unzulässigkeit der verantwortlichen Erklärung sowie über die Unzulässigkeit oder Streichung der Registrierung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch bei der Generaldirektion für Tourismus eingelegt werden.
Der Titel II des LTOH und das Dekret 15/2020 vom 31. Januar des Consell regeln die Tourismusdisziplin, die Inspektion und die Sanktionsbefugnis. Es wird ein System eingerichtet, um eine angemessene Ordnung im Sektor zu gewährleisten und unlautere Praktiken sowie illegale Aktivitäten, wie die Vermietung von Ferienwohnungen ohne die entsprechende Lizenz, zu bekämpfen.
Das Inspektionspersonal hat den Status einer Behörde bei der Überprüfung, Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Tourismusvorschriften.
Der Tourismus ist ein strategischer Sektor in der Autonomen Gemeinschaft Valencia und erreichte 2023 16 % des BIP. Die Gemeinschaft führt das Wachstum der Tourismuseinnahmen im Jahr 2024 an, was die Entwicklung des regulatorischen Rahmens im Bereich der Ferienvermietung rechtfertigt.
Abahana Villas hat die Entwicklung dieses Sektors miterlebt und verfügt über eine lange Geschichte als Verwaltungseinheit für Ferienvermietungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Unsere Rechts- und Steuerabteilung steht Ihnen für Beratung und Registrierungsverfahren für Ihre Ferienvilla zur Verfügung.