Änderung 2024: Registrierung von Ferienwohnungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia

22/08/24

Regulierung von Tourismuslizenzen ab August 2024.


Der spanische Staat verfügt über eine dreigliedrige territoriale Struktur: Staat, Autonome Gemeinschaften und lokale Einheiten.

Diese territoriale Organisation beeinflusst direkt die Verteilung der Zuständigkeiten und deren Regulierung. Gemäß Artikel 148.1 Absatz 18 der spanischen Verfassung übernehmen die Autonomen Gemeinschaften die „Förderung und Regulierung des Tourismus in ihrem Hoheitsgebiet“.

Dies wird auch im Artikel 49.1 Absatz 12 des Autonomiestatuts der Valencianischen Gemeinschaft festgehalten.

Daher konzentrieren wir uns speziell auf die Gesetzgebung der Valencianischen Gemeinschaft, die den Tourismus in der Region regelt, in der sich alle Villen von Abahana befinden.

Derzeit schaffen die geltenden Vorschriften einen sicheren, klaren und differenzierten Rechtsrahmen:

  • Dekret-Gesetz 9/2024, vom 2. August des Consell, zur Änderung der Vorschriften für Ferienwohnungen (DOGV Nr. 9910, vom 07.08.2024).
  • Dekret-Gesetz 7/2024, vom 9. Juli des Consell, zur Verwaltungsvereinfachung der Generalitat (DOGV Nr. 9889, vom 10.07.2024).
  • Gesetz 15/2018, vom 7. Juni der Generalitat, über Tourismus, Freizeit und Gastfreundschaft in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (DOGV Nr. 8313, vom 08.06.2018). Im Folgenden, LTOH.
  • Dekret 10/2021, vom 22. Januar des Consell, zur Genehmigung der Verordnung für touristische Unterkünfte in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (DOGV Nr. 9015, vom 08.02.2021).
  • Dekret 15/2020, vom 31. Januar des Consell, über Tourismusdisziplin in der Autonomen Gemeinschaft Valencia (DOGV Nr. 8734, vom 06.02.2020).
  • Dekret 1/2022, vom 14. Januar des Consell, zur Regelung des Tourismusregisters der Autonomen Gemeinschaft Valencia (DOGV Nr. 9272, vom 07.02.2022).

Es ist erwähnenswert, dass Ferienwohnungen auch den Anforderungen der touristischen, zivilrechtlichen, handelsrechtlichen, gesundheitlichen, städtebaulichen und umweltrechtlichen Vorschriften unterliegen, die von der Europäischen Union, der staatlichen Verwaltung, der Autonomen Gemeinschaft Valencia und den Gemeinden im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten erlassen werden.

 

Begriff: Ferienwohnung.


Als Ferienwohnungen gelten vollständige Immobilien, unabhängig von ihrer Typologie, die gegen Entgelt vermietet werden, sofort verfügbar sind, zu touristischen Zwecken vermietet werden, für einen Zeitraum von maximal 10 aufeinanderfolgenden Tagen an denselben Mieter, und die über einen positiven kommunalen Bericht zur städtebaulichen Kompatibilität für touristische Zwecke oder ein gleichwertiges, gesetzlich festgelegtes Dokument verfügen, sowie gegebenenfalls über die erforderlichen kommunalen Genehmigungen für diese Nutzung oder Tätigkeit.

Ferienwohnungen werden komplett vermietet, eine Vermietung nach Zimmern ist nicht gestattet.

 

Tourismusregister: Gesetzliche Verpflichtung zur Vermietung Ihrer Immobilie?


Wenn Sie Ihre Villa gemäß den Vorschriften vermieten möchten, müssen Sie Ihre Immobilie im Tourismusregister der Autonomen Gemeinschaft Valencia eintragen, das administrativer und öffentlicher Natur ist.

Dieses Verfahren soll die zuständige Tourismusbehörde über alle Umstände informieren, die die Tätigkeit von Ferienwohnungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia betreffen: Beginn, Einstellung der Tätigkeit oder Änderungen.

 

Einreichungsfristen.


Das ganze Jahr über, gemäß den folgenden Fristen:

  • Beginn der Tätigkeit: vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Änderungen: für bereits eingetragene Immobilien, sobald die Änderungen durchgeführt wurden.
  • Einstellung: nach Beendigung der Tätigkeit.

 

Anforderungen: Verantwortliche Erklärung.


Um die touristische Tätigkeit aufnehmen zu können, ist es unerlässlich, die Verantwortliche Erklärung auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Registrierungsverfahrens einzureichen.

Die verantwortliche Erklärung muss neben den Identifikationsdaten des Hauses die folgenden Punkte enthalten:

  • Dass das Eigentum und die Unterlagen des Hauses verfügbar sind (Eigentumsurkunde, Mietvertrag, Verwaltungsvollmacht zwischen Eigentümer und Unternehmen oder ein anderes gültiges Dokument).
  • Dass das Haus den Anforderungen der Vorschriften für die Registrierung mit der gemeldeten Kapazität entspricht.
  • Positiver kommunaler Bericht zur städtebaulichen Kompatibilität für touristische Zwecke mit dem Sicherheitsverifizierungscode (CSV).
  • Dass die eingetragene Katasterreferenz einzigartig und individualisiert ist und der aktuellen physischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Realität der Immobilie entspricht.
  • Dass eine Erst- oder Zweitbezugslizenz für das Haus vorliegt.
  • Dass das Haus den gesetzlich festgelegten Design-, Qualitäts-, Zugänglichkeits- und Sicherheitsbedingungen entspricht.
  • Dass eine Haftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie zur Deckung der Schäden und Verluste vorhanden ist, die während der Tätigkeit entstehen können.
  • Dass das Haus über die von anderen Verwaltungen geforderten Lizenzen, Zertifikate oder Genehmigungen verfügt, insbesondere in den Bereichen Städtebau, Umwelt, Gesundheit und Eröffnung, falls erforderlich, und dass es den anwendbaren sektoralen Vorschriften entspricht.
  • Wenn die Villa auf nicht urbanisierbarem Land liegt, dass eine Erklärung von öffentlichem Interesse erhalten wurde, die die touristische Nutzung und den Genuss ermöglicht, oder dass ihre Ausnahme gemäß den geltenden städtebaulichen Gesetzen bearbeitet wurde.
  • Der Zeitraum, in dem die Tätigkeit im Haus ausgeübt wird.
  • Dass die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Steuer-, Abgaben- und Sozialversicherungspflichten eingehalten werden.
  • Dass das Energiezertifikat der Immobilie vorliegt.

 

Bescheid: Tourismuslizenz.


Die Registrierung hat deklaratorischen Charakter und wird ab dem Tag wirksam, an dem die verantwortliche Erklärung vollständig eingereicht wird. Wenn die Registrierung aus einem Bescheid resultiert, tritt sie ab dem Datum der Zustellung oder ab dem im Bescheid festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

Eine positive Registrierung im Tourismusregister führt zur Zuweisung einer Identifikationsnummer, die dem Antragsteller mitgeteilt wird: Die Tourismuslizenz im Format "VT-000000-X".

Sie ist für 5 Jahre gültig und kann verlängert werden.

 

Rechtsmittel.


Gegen Registrierungsmeldungen ist kein Rechtsmittel zulässig.

Gegen Entscheidungen über die Unzulässigkeit der verantwortlichen Erklärung sowie über die Unzulässigkeit oder Streichung der Registrierung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch bei der Generaldirektion für Tourismus eingelegt werden.

 

Sanktionsverfahren.


Der Titel II des LTOH und das Dekret 15/2020 vom 31. Januar des Consell regeln die Tourismusdisziplin, die Inspektion und die Sanktionsbefugnis. Es wird ein System eingerichtet, um eine angemessene Ordnung im Sektor zu gewährleisten und unlautere Praktiken sowie illegale Aktivitäten, wie die Vermietung von Ferienwohnungen ohne die entsprechende Lizenz, zu bekämpfen.

Das Inspektionspersonal hat den Status einer Behörde bei der Überprüfung, Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Tourismusvorschriften.

 

Lösung: Abahana Villas.


Der Tourismus ist ein strategischer Sektor in der Autonomen Gemeinschaft Valencia und erreichte 2023 16 % des BIP. Die Gemeinschaft führt das Wachstum der Tourismuseinnahmen im Jahr 2024 an, was die Entwicklung des regulatorischen Rahmens im Bereich der Ferienvermietung rechtfertigt.

Abahana Villas hat die Entwicklung dieses Sektors miterlebt und verfügt über eine lange Geschichte als Verwaltungseinheit für Ferienvermietungen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia. Unsere Rechts- und Steuerabteilung steht Ihnen für Beratung und Registrierungsverfahren für Ihre Ferienvilla zur Verfügung.

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